Abgabefristen + Verspätungszuschläge
Einkommensteuererklärung 2022
- wenn Sie die Veranlagung beantragen: 31.12.2026
- wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind: 30.09.2023
Sofern die Steuererklärungen durch steuerberatende Berufe gefertigt werden, wird die Abgabefrist 30.09.2023 allgemein bis zum 31.07.2024 verlängert.
Achtung: Verspätungszuschläge bei Abgabe nach dem 31.07.2024
Antrag auf Arbeitnehmersparzulage 2022: 31.12.2026
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: 30.09.2023
Durch eine verspätete Abgabe der Steuererklärungen kann das Finanzamt Schätzungen durchführen oder Zwangsgelder festsetzen. Desweiteren werden Verspätungszuschläge zwingend fällig, wenn die Steuererklärung über unser Büro erst nach dem 31.07.2024 abgegeben wird.
Damit die Möglichkeit einer fristgerechten Abgabe der Erklärungen besteht, müssen die vollständigen Unterlagen spätestens bis zum 31.01.2024 in unserem Büro eingereicht werden. Sollten Sie die Unterlagen nach dem 31.01.2024 bei uns im Büro einreichen, können wir auf Grund der Vielzahl der Erklärungen eine fristgerechte Einreichung bis zum 31.07.2024 nicht gewährleisten.